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Nach Verkauf einer Wohnung 400.000 Euro im Schließfach verloren – Anwalt reicht Klage gegen Sparkasse Gelsenkirchen ein

Gelsenkirchen – Nach dem Verkauf einer Eigentumswohnung soll ein Betroffener rund 400.000 Euro Bargeld in einem Bankschließfach aufbewahrt haben – dieses Geld gilt nach einem Einbruch in eine Bankfiliale in Gelsenkirchen nun als verschwunden. Der Fall ist Teil einer Klage, die ein Anwalt im Namen von drei Mandanten gegen die Sparkasse Gelsenkirchen-Buer eingereicht hat.

Nach Angaben des Rechtsanwalts gehe es um mögliche Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbruch in die Schließfachanlage. Die Verfahren könnten nach Einschätzung des Juristen grundsätzliche Bedeutung für viele weitere Betroffene haben.

Drei Einzelfälle vor Gericht

Der Anwalt teilte mit, dass er sich zunächst auf drei dokumentierte Fälle konzentriere, um rechtliche Fragen klären zu lassen.

  • In einem Fall habe eine Person nach dem Verkauf ihrer Eigentumswohnung nahezu 400.000 Euro im Schließfach gelagert. Zusätzlich sollen sich dort Schmuckstücke befunden haben. Laut Darstellung des Anwalts befinde sich die betroffene Person inzwischen in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten.
  • Ein weiterer Mandant, Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, habe nach eigenen Angaben einen Geldbetrag unter 100.000 Euro sowie eine hochwertige Armbanduhr und Schmuck aufbewahrt.
  • Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst soll Gold im Wert von rund 50.000 Euro sowie Münzen in seinem Schließfach gelagert haben.

Die Betroffenen könnten laut Anwalt ihre Angaben durch Belege und Zeugen stützen. Eine gerichtliche Prüfung dieser Angaben steht noch aus.

Vorwürfe zu Sicherheitsstandards

Zur Untermauerung seiner Vorwürfe arbeite der Anwalt mit einem Sachverständigen zusammen. Dieser habe nach Darstellung des Juristen Sicherheitskonzepte verschiedener Banken analysiert und Branchenstandards bewertet.

Der Sachverständige vertrete die Auffassung, dass bei vollständiger Einhaltung moderner Sicherheitsstandards ein Einbruch dieser Art möglicherweise hätte verhindert oder früher erkannt werden können. Dabei gehe es unter anderem um technische Sicherungen und bauliche Schutzmaßnahmen.

Ob tatsächlich Mängel vorlagen, ist bislang nicht gerichtlich festgestellt. Die Ermittlungen der zuständigen Behörden sowie die zivilrechtliche Prüfung dauern an.

Position der Sparkasse

Die Sparkasse Gelsenkirchen-Buer hatte Vorwürfe unzureichender Sicherheitsvorkehrungen zuvor zurückgewiesen. Nach früheren öffentlichen Aussagen der Bankleitung seien die Sicherheitssysteme auf dem anerkannten Stand der Technik gewesen und regelmäßig modernisiert worden.

Nach Angaben der Sparkasse hätten Täter mehrere voneinander unabhängige Sicherungssysteme überwunden. Eine abschließende Bewertung sei Gegenstand der laufenden Untersuchungen.

Mögliche Signalwirkung

Der klagende Anwalt gibt an, insgesamt mehrere hundert Betroffene zu vertreten. Die nun eingereichten Klagen sollen nach seiner Darstellung klären, in welchem Umfang Banken bei Einbrüchen in Schließfachanlagen haften können und welche Nachweispflichten Kunden treffen.

Ein Urteil könnte daher Bedeutung über die drei Einzelfälle hinaus haben. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung könnten jedoch nach Einschätzung von Juristen mehrere Jahre vergehen.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Die dargestellten Vorwürfe sind Gegenstand laufender rechtlicher Verfahren.

Hinweis: Die Informationen basieren auf Medienberichten und öffentlich zugänglichen Quellen.

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