Taxifahrer aus Mainz bekommt 100.000 Euro nicht zurück – Gericht hat entschieden
Mainz (Rheinland-Pfalz) – Auch nach eingestellten Ermittlungen bleibt ein großer Geldbetrag beschlagnahmt: Ein Taxifahrer aus Mainz erhält mehr als 100.000 Euro Bargeld nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Die Summe war zuvor bei einer Durchsuchung seiner Wohnung entdeckt worden. Die Ermittlungen gegen den Mann wurden zwar später eingestellt, doch das Geld bleibt vorerst einbehalten.
Geld in der Wohnung verteilt gefunden
Nach Angaben der Behörden wurde das Bargeld an mehreren Stellen in der Wohnung entdeckt – unter anderem in Taschen, Kartons und Geldbörsen. Ein Teil der Scheine lag sogar lose herum.
Für die Ermittler war vor allem die ungeklärte Herkunft des Geldes problematisch.
Gericht hat Zweifel am Eigentum
Das Gericht stellte klar: Auch wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass beschlagnahmtes Geld zurückgegeben werden muss. Entscheidend sei, ob der Betroffene nachweisen kann, dass ihm das Geld rechtmäßig gehört.
Genau daran hatte das Gericht erhebliche Zweifel. Der Mann konnte weder belegen, woher die hohe Summe stammt, noch einen plausiblen Grund nennen, warum er so viel Bargeld zu Hause aufbewahrte.
Einkommen passt nicht zur Summe
Ein weiterer Punkt: Als angestellter Taxifahrer verfügte der Mann laut Gericht nur über ein vergleichsweise geringes Einkommen. Auch das sprach gegen eine legale Herkunft des Geldes.
Da entsprechende Nachweise fehlten, entschied das Gericht, dass der Betrag weiterhin einbehalten werden darf.
Ob der Mann noch rechtlich gegen die Entscheidung vorgeht, ist bislang nicht bekannt.
Hinweis: Die Informationen basieren auf Medienberichten und öffentlich zugänglichen Quellen.