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Neue Grundsicherung startet ab dem 01.07.2026 – Bürgergeld wird abgelöst

Berlin – Mit dem 1. Juli beginnt in Deutschland schrittweise eine umfassende Reform der Grundsicherung. Das bisherige Bürgergeld wird durch das neue Grundsicherungsgeld ersetzt. Ziel der Neuregelung ist es, Menschen schneller in Arbeit zu vermitteln, Sozialleistungen gezielter einzusetzen und Missbrauch konsequenter zu bekämpfen.

Was ändert sich für Leistungsbezieher?

Mit der Reform rückt die schnelle Vermittlung in Arbeit wieder stärker in den Mittelpunkt. Jobcenter sollen zunächst prüfen, ob eine direkte Arbeitsaufnahme möglich ist. Erst wenn dies nicht gelingt, kommen Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen infrage.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf jüngeren Leistungsbeziehern, die möglichst früh in Ausbildung oder Beschäftigung gebracht werden sollen.

Mehr Pflichten für Arbeitsuchende

Wer gesundheitlich in der Lage ist zu arbeiten, soll künftig seine Arbeitskraft im größtmöglichen zumutbaren Umfang einsetzen. Bei alleinstehenden Personen bedeutet das grundsätzlich eine Vollzeitbeschäftigung, sofern keine Hinderungsgründe bestehen.

Auch Eltern können früher in den Arbeitsmarkt eingebunden werden. Künftig kann bereits nach dem 14. Lebensmonat eines Kindes eine Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen verlangt werden. Bislang galt diese Regelung erst ab dem dritten Lebensjahr des Kindes.

Welche Konsequenzen drohen bei Pflichtverletzungen?

Die Reform sieht strengere Sanktionen vor, wenn vereinbarte Pflichten nicht eingehalten werden. Wer beispielsweise eine zumutbare Arbeitsstelle ablehnt, Bewerbungen unterlässt oder eine Maßnahme ohne wichtigen Grund abbricht, muss mit einer Kürzung des Regelbedarfs um bis zu 30 Prozent für drei Monate rechnen.

Auch bei versäumten Terminen im Jobcenter gelten neue Regeln. Während das erste Meldeversäumnis zunächst folgenlos bleibt, kann bereits ab dem zweiten versäumten Termin eine Kürzung der Leistungen erfolgen. Wer wiederholt unentschuldigt fernbleibt, muss im Einzelfall sogar mit dem vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs rechnen.

Änderungen bei Vermögen und Wohnkosten

Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen entfällt. Stattdessen richtet sich das geschützte Vermögen künftig nach dem Lebensalter der Leistungsbezieher.

Auch bei den Kosten für Unterkunft gelten neue Vorgaben. Während einer Übergangszeit werden Wohnkosten zwar weiterhin berücksichtigt, allerdings nur noch bis zu einer festgelegten Obergrenze.

Jobcenter erhalten mehr Möglichkeiten

Mit der Reform sollen die Jobcenter leistungsfähiger werden und schneller auf individuelle Situationen reagieren können. Gleichzeitig erhalten die Behörden zusätzliche Instrumente, um möglichen Sozialleistungsmissbrauch wirksamer aufzudecken und zu verfolgen.

Die Einführung der neuen Grundsicherung erfolgt schrittweise. Viele der neuen Regelungen gelten bereits seit dem 1. Juli, weitere Änderungen werden nach und nach umgesetzt.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen eigenständig formuliert und redaktionell bearbeitet.