Diskussion um Rentenreform – Kommt das Aus für die Witwenrente?
Berlin – Im Zuge der geplanten Reform der gesetzlichen Rentenversicherung wird derzeit auch über Änderungen bei der Hinterbliebenenversorgung diskutiert. Im Mittelpunkt steht ein mögliches verpflichtendes Rentensplitting zwischen Ehepartnern.
Eine endgültige Entscheidung gibt es bislang nicht. Die zuständige Rentenkommission will ihre Vorschläge voraussichtlich Ende Juni vorstellen.
Rentensplitting statt Hinterbliebenenrente?
Beim sogenannten Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Dieses Modell existiert bereits seit vielen Jahren auf freiwilliger Basis.
Wer sich dafür entscheidet, verzichtet allerdings auf die spätere Witwen- oder Witwerrente. Nach Medienberichten wird nun geprüft, ob dieses Verfahren künftig verpflichtend werden könnte.
Befürworter sehen gerechtere Verteilung
Unterstützer des Modells argumentieren, dass beide Ehepartner dadurch eigenständige Rentenansprüche erwerben und insbesondere Personen mit geringerer Erwerbstätigkeit besser abgesichert werden könnten.
Kritiker verweisen dagegen darauf, dass die bisherige Hinterbliebenenrente für viele Familien eine wichtige finanzielle Absicherung darstellt – insbesondere dann, wenn ein Partner deutlich mehr verdient hat.
Noch keine Entscheidung gefallen
Nach der aktuellen Rechtslage bleiben die bestehende kleine und große Witwen- beziehungsweise Witwerrente unverändert bestehen. Ob es tatsächlich zu einer Reform kommt, hängt von den Empfehlungen der Rentenkommission und den anschließenden politischen Beratungen ab.
Die Bundesregierung hat bislang keine endgültige Entscheidung über mögliche Änderungen getroffen.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen eigenständig erstellt und redaktionell bearbeitet.


