17-Jähriger stirbt nach Gewaltvorfall in Castrop-Rauxel – Gleichaltrige unter Verdacht
Castrop-Rauxel – In Castrop-Rauxel ist am Mittwochabend ein 17-jähriger Jugendlicher nach einem schweren Gewaltvorfall ums Leben gekommen. Eine ebenfalls 17 Jahre alte Jugendliche wurde festgenommen. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen dauern an.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde der schwer verletzte Jugendliche gegen 18.20 Uhr von einem Passanten auf einem Gehweg entdeckt. Der Zeuge alarmierte umgehend Polizei und Rettungsdienst. Zunächst eingetroffene Polizeibeamte leisteten Erste Hilfe und versuchten, den Jugendlichen zu reanimieren. Trotz aller Bemühungen erlag der 17-Jährige noch am Tatort seinen Verletzungen. Ein hinzugezogener Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.
Die Polizei nahm wenig später eine 17-jährige Jugendliche aus Castrop-Rauxel an ihrer Wohnanschrift fest. Nach Angaben einer Polizeisprecherin habe die Jugendliche in einer ersten Aussage eine Notwehrlage geschildert. Ob diese Darstellung zutrifft, ist derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Die Polizei Recklinghausen richtete eine Mordkommission ein. Der Tatort wurde weiträumig abgesperrt, Kriminaltechniker sicherten bis in die Nacht hinein Spuren. Zur Ausleuchtung der Umgebung kam auch das Technische Hilfswerk zum Einsatz. Der Bereich liegt am Rand eines Wohngebiets, nahe eines kleinen Waldstücks.
Die Leiche des Jugendlichen wurde am Donnerstagmorgen zur Rechtsmedizin gebracht. Eine Obduktion soll weitere Erkenntnisse zur Todesursache liefern. Nach Abschluss der Untersuchungen sowie weiterer Zeugenbefragungen will die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob ein Haftbefehl gegen die Jugendliche beantragt wird. Sie befindet sich derzeit im Polizeigewahrsam.
Zu den Hintergründen der Tat machten die Ermittler bislang keine abschließenden Angaben. Ein Zeuge gab an, kurz vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte Schreie gehört zu haben. Konkrete Hinweise auf den Ablauf des Geschehens ergaben sich daraus jedoch zunächst nicht.
Weitere Informationen wollen Polizei und Staatsanwaltschaft im Laufe des Donnerstags bekanntgeben. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Hinweis: Die Informationen basieren auf Medienberichten und öffentlich zugänglichen Quellen.