Rezeptpflichtige Medikamente bald ohne Rezept? Das ändert die neue Apothekenreform
Berlin – Der Bundestag hat die neue Apothekenreform beschlossen. Für Patienten soll sich dadurch künftig einiges ändern: Bestimmte Medikamente könnten auch ohne Rezept erhältlich sein, Apotheken sollen mehr Impfungen übernehmen und zusätzliche Gesundheitschecks anbieten dürfen.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Versorgung vereinfachen und Apotheken stärker entlasten. Gleichzeitig gibt es aber auch Kritik von Ärzten und Apothekerverbänden.
Chronisch Kranke sollen Medikamente einfacher bekommen
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft Menschen mit chronischen Erkrankungen. Wer ein bestimmtes rezeptpflichtiges Medikament bereits über längere Zeit regelmäßig verschrieben bekommen hat, soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen einmalig eine kleine Packung direkt in der Apotheke erhalten können – auch ohne neues Rezept.
Als Nachweis könnten laut Gesetz unter anderem Daten aus der elektronischen Patientenakte, Medikationspläne oder frühere Verordnungen dienen. Die Kosten müssten Patienten in diesem Fall allerdings selbst übernehmen.
Apotheker sollen bei bestimmten Krankheiten direkt helfen dürfen
Künftig sollen Apotheker bei einigen einfachen akuten Erkrankungen ebenfalls Medikamente ohne vorherigen Arztbesuch herausgeben dürfen.
Dabei gelten jedoch klare Grenzen. Laut Gesetz geht es nur um unkomplizierte Beschwerden. Antibiotika mit Wirkung auf den ganzen Körper oder Medikamente mit hohem Missbrauchsrisiko sollen ausgeschlossen bleiben.
Welche Erkrankungen genau darunterfallen, soll später genauer geregelt werden.
Mehr Impfungen und Gesundheitschecks in Apotheken
Die Reform sieht außerdem vor, dass Apotheken künftig deutlich mehr Gesundheitsleistungen anbieten dürfen. Dazu gehören unter anderem Impfungen gegen Krankheiten wie Tetanus oder Hepatitis.
Zusätzlich sollen Apotheken verstärkt Vorsorgeuntersuchungen übernehmen können – etwa Blutdruckmessungen, Herz-Kreislauf-Checks oder Angebote zur Diabetes-Früherkennung.
Auch mehr Schnelltests geplant
Darüber hinaus sollen Apotheken künftig weitere Schnelltests durchführen dürfen. Genannt werden unter anderem Tests auf Influenza, RSV, Norovirus, Rotavirus oder Adenoviren.
Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine schnellere medizinische Versorgung im Alltag.
Ärzte und Apotheker reagieren unterschiedlich
Während Apothekerverbände die zusätzlichen Aufgaben grundsätzlich begrüßen, fordern sie gleichzeitig bessere finanzielle Bedingungen für die Betriebe.
Von Ärztevertretern kommt dagegen Kritik. Sie befürchten, dass Apotheken zunehmend Aufgaben übernehmen könnten, die eigentlich in Arztpraxen gehören.
Hinweis: Die Informationen basieren auf Medienberichten und öffentlich zugänglichen Quellen.


