Schockierende Vermutung nach Tod von Schauspielerin Ece İrtem – Affenbiss könnte untersucht werden
Istanbul (Türkei) – Nach dem plötzlichen Tod der türkischen Schauspielerin Ece İrtem gibt es neue Hinweise, die nun Gegenstand der Ermittlungen werden könnten. Die 35-Jährige, die unter anderem durch ihre Rolle in der Serie „Kızılcık Şerbeti“ bekannt wurde, verstarb am 15. Juni in ihrer Wohnung in Istanbul.
Zunächst war davon ausgegangen worden, dass die Schauspielerin an einem Herzinfarkt gestorben sei. Inzwischen wurde jedoch bekannt, dass İrtem wenige Tage vor ihrem Tod eine Reise nach Thailand unternommen hatte. Nach Angaben ihrer Familie soll sie dort von einem Affen gebissen worden sein.
Familie beantragt weitere Untersuchungen
Laut Medienberichten wurden nach dem Tod der Schauspielerin Narben beziehungsweise Verletzungsspuren am linken Arm festgestellt. Der Anwalt der Familie erklärte, man habe deshalb Experten konsultiert und die Staatsanwaltschaft gebeten, diesen Umstand im Rahmen der Obduktion zu berücksichtigen.
Nach Angaben des Anwalts besteht die Möglichkeit, dass ein Affenbiss schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann. Daher soll nun geprüft werden, ob eine Infektion im Zusammenhang mit der Verletzung eine Rolle gespielt haben könnte.
Verdacht auf mögliche Blutvergiftung
Fachleute weisen darauf hin, dass Bisse von Wildtieren Infektionen verursachen können. In seltenen Fällen können solche Infektionen zu einer Sepsis, auch Blutvergiftung genannt, führen. Ob ein solcher Zusammenhang im Fall von Ece İrtem besteht, ist derzeit jedoch nicht bestätigt.
Die Familie hofft nun auf Klarheit durch die rechtsmedizinischen Untersuchungen. Eine endgültige Aussage zur Todesursache liegt bislang nicht vor.
Obduktion soll Klarheit bringen
Die genaue Todesursache soll nun durch eine umfassende Obduktion festgestellt werden. Erst nach Abschluss der Untersuchungen kann geklärt werden, ob der Tod tatsächlich auf einen Herzinfarkt zurückzuführen ist oder ob andere medizinische Faktoren eine Rolle gespielt haben.
Die Ermittlungen der zuständigen Behörden dauern an.
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